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1 R 334/03v

6. LfgMai 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

05. 08. 2003, 1 R 334/03v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Flugverspätungen von bis zu vier Stunden sind unerheblich.

2. Das gilt auch für Verzögerungen durch Zwischenlandungen, sofern die Gesamtreisezeit um nicht mehr als vier Stunden überschritten wird.

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