Problem: | Führung einer Hochzeitsliste durch ein Reisebüro |
Normen: | ABGB: § 914, § 915, §§ 1002 ff, § 1012; EGZPO: Art XLII; HGB: § 346; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 03. 2003, 1 R 402/02t |
OGH: | nicht befasst,rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Die Vereinbarung der Entgegennahme von durch Dritte geschenkten Geldbeträgen durch ein Reisebüro in Anrechnung auf den Reisepreis einer Hochzeitsreise ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Reisenden.

