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1 R 402/02t

6. LfgMai 2004

Problem:

Führung einer Hochzeitsliste durch ein Reisebüro

Normen:

ABGB: § 914, § 915, §§ 1002 ff, § 1012; EGZPO: Art XLII; HGB: § 346; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

31. 03. 2003, 1 R 402/02t

OGH:

nicht befasst,rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Vereinbarung der Entgegennahme von durch Dritte geschenkten Geldbeträgen durch ein Reisebüro in Anrechnung auf den Reisepreis einer Hochzeitsreise ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Reisenden.

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