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1 R 321/02f

6. LfgMai 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

10. 03. 2003, 1 R 321/02f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Für einen wegen undurchsichtigem und grün gefärbtem Wasser unbenützbaren Swimmingpool ist eine Preisminderung in Höhe von 10 % nicht überhöht.

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