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1 R 457/01d

6. LfgMai 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

27. 03. 2002, 1 R 457/01d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird die Exklusivität einer Nilkreuzfahrt zugesagt, so stellt bereits die bloße Anwesenheit anderer, nicht zur eigenen Reisegruppe gehörender Reiseteilnehmer, ohne dass diese zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung geführt hat, einen Reisemangel dar, für den eine Preisminderung von 10 % gerechtfertigt sein kann.

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