Problem: | Kategorieabweichung; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 914, § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 19. 11. 2001, 1 R 432/01b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ein Zimmer mit dünnen Wänden, durch die der Lärm des Nachbarzimmers dringt, wo die Türe zum Nachbarzimmer nicht abgesichert ist und die Ausstattung sehr einfach ist, entspricht nicht dem Standard eines Hotels der 5-Sterne-Kategorie.

