Problem: | Reiseprospekt als Buchungsgrundlage; Stellung des Reisevermittlers |
Normen: | ABGB: § 914, §§ 1002 ff, § 1313a; KSchG: §§ 31b ff |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 05. 2001, 1 R 5/01h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Da der Reisevermittler nicht Bote des Reisenden, sondern Gehilfe des Reiseveranstalters ist, trägt das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung von Erklärungen durch das vermittelnde Reisebüro der Reiseveranstalter und nicht der Reisende.

