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1 R 5/01h

2. LfgApril 2002

Problem:

Reiseprospekt als Buchungsgrundlage; Stellung des Reisevermittlers

Normen:

ABGB: § 914, §§ 1002 ff, § 1313a; KSchG: §§ 31b ff

Datum, Geschäftszahl:

09. 05. 2001, 1 R 5/01h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da der Reisevermittler nicht Bote des Reisenden, sondern Gehilfe des Reiseveranstalters ist, trägt das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung von Erklärungen durch das vermittelnde Reisebüro der Reiseveranstalter und nicht der Reisende.

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