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1 R 495/00s

2. LfgApril 2002

Problem:

Anwendbarkeit der Frankfurter Tabelle bei Schadenersatzansprüchen; Haftung des Reisebüros; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 890, § 914, § 932, §§ 1002 ff, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

06. 12. 2000, 1 R 495/00s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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