Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 14. 11. 2000, 1 R 356/00z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Allein die im Verhältnis zur Anzahl der Zimmer geringe Zahl der am Strand zur Verfügung gestellten Sonnenschirme stellt keinen Reisemangel dar, sofern der Reisende trotz dieses Umstandes immer einen Sonnenschirm erhalten hat.

