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1 R 564/99h

1. LfgJänner 2001

Problem:

Mitverschulden des Reisenden; Reisemangel; Rückabwicklung

Normen:

ABGB: § 932, § 1167, § 1431; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

15. 02. 2000, 1 R 564/99h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Unmöglichkeit des Tauchens und Badens im Meer kann bei einem Badeurlaub einen zur Wandlung des Reisevertrags berechtigenden, wesentlichen und unbehebbaren Mangel darstellen.

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