Problem: | Reisemangel; Wandlung |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31d, § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 17. 02. 2000, 1 R 352/99g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ist die Unterbringung im gebuchten Hotel nicht möglich und erfolgt die Unterbringung in einer Ersatzanlage entgegen den vor der Abreise gemachten Zusagen zu nicht gleichwertigen Bedingungen, so liegt ein unbehebbarer und wesentlicher, zur Wandlung berechtigender Mangel vor.

