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1 R 352/99g

2. LfgApril 2002

Problem:

Reisemangel; Wandlung

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31d, § 31e

Datum, Geschäftszahl:

17. 02. 2000, 1 R 352/99g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ist die Unterbringung im gebuchten Hotel nicht möglich und erfolgt die Unterbringung in einer Ersatzanlage entgegen den vor der Abreise gemachten Zusagen zu nicht gleichwertigen Bedingungen, so liegt ein unbehebbarer und wesentlicher, zur Wandlung berechtigender Mangel vor.

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