Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 02. 2000, 1 R 237/99w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Die fehlende Möglichkeit zur Ausübung des Reitsports rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 3 %, wenn ein Badehotel am Meer und kein Sport- oder Reiturlaub gebucht wurde.

