Problem: | Anscheinsveranstalter; Veranstalterbegriff |
Normen: | ABGB: § 914, §§ 1002 ff; KSchG: § 31b |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 06. 1999, 1 R 803/98d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Kreuzfahrten sind schon für sich allein genommen grundsätzlich Pauschalreisen.
2. Ein Reisebüro wird nicht deshalb zum Reiseveranstalter, weil es einem Reisenden gleichzeitig Reiseleistungen verschiedener Anbieter vermittelt.

