Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 05. 1998, 1 R 80/98f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Die bloße Auflistung verschiedener Berechnungsarten zur Ermittlung der Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Gesamtreisezeit ist nicht geeignet, einen Ermessensfehler bei der Berechnung der Preisminderung aufzuzeigen.

