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1 R 215/00i

1. LfgJänner 2001

Problem:

Beweis durch Begutachtungsplakette

Normen:

ABGB: §§ 871 ff; KFG: § 57a; ZPO: § 41, § 43, §§ 292 ff, § 294

Datum, Geschäftszahl:

22. 06. 2000, 1 R 215/00i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Das Vorhandensein einer Begutachtungsplakette allein schließt noch nicht aus, dass das Auto im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses einen durchgerosteten Auspuff aufweist.

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