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1 R 485/00w

2. LfgApril 2002

Problem:

Preisgleitklausel; Tariferhöhung

Normen:

KSchG: § 6 aF; ZPO: §§ 266 f

Datum, Geschäftszahl:

30. 03. 2001, 1 R 485/00w

OGH:

Der Revision der beklagten Partei hat der OGH mit Entscheidung vom 06. 09. 2001, 2 Ob 190/01g, abgedruckt in diesem Teil der Sammlung, teilweise Folge gegeben.

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Klausel, nach der die Abbuchung zu entrichtender Teilbeträge „zum jeweils gültigen Tarif“ erfolgt, widerspricht § 6 Abs 1 Z 5 KSchG aF.

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