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1 R 236/00b

2. LfgApril 2002

Problem:

Wichtiger Grund zur Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses

Normen:

ABGB: § 879, §§ 883 ff, § 914, § 918, § 1336; Geo: § 545; ZPO: § 178

Datum, Geschäftszahl:

19. 09. 2000, 1 R 236/00b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die bloße Wiederholung der verba legalia reicht nicht zur notwendigen Geltendmachung der die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung begründenden Umstände aus.

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