Problem: | Konventionalstrafe |
Normen: | ABGB: § 914, § 1336; HGB: § 348, § 351 |
Datum, Geschäftszahl: | 02. 06. 2000, 1 R 108/00d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Eine Vertragsbestimmung, die an die Aufgabe des Mietgegenstandes vor Ablauf des vereinbarten Kündigungsverzichts eine Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe knüpft, ist im Zweifel nicht als Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe zu verstehen.

