Problem: | Verjährung einer Honorarforderung |
Normen: | ABGB: § 1486; ZPO: § 44, § 48, § 142, § 179, § 275; AHR 1992 für Wirtschaftstreuhänder: § 10 |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 03. 2000, 1 R 8/00y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Sind die AHR 1992 für Wirtschaftstreuhänder Vertragsbestandteil, so kann eine Verjährung nicht mit einer bloß auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abstellenden Prozessbehauptung begründet werden.

