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1 R 8/00y

1. LfgJänner 2001

Problem:

Verjährung einer Honorarforderung

Normen:

ABGB: § 1486; ZPO: § 44, § 48, § 142, § 179, § 275; AHR 1992 für Wirtschaftstreuhänder: § 10

Datum, Geschäftszahl:

21. 03. 2000, 1 R 8/00y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Sind die AHR 1992 für Wirtschaftstreuhänder Vertragsbestandteil, so kann eine Verjährung nicht mit einer bloß auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abstellenden Prozessbehauptung begründet werden.

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