Die vorliegende fünfzehnte Ergänzungslieferung umfasst dreiundzwanzig reiserechtliche Entscheidungen der Senate 1 R, 50 R und 60 R des HG Wien. Obwohl diesmal Fragen in Verbindung mit Reisemängeln und dem Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude unzweifelhaft den thematischen Schwerpunkt der Lieferung bilden, werden doch auch weitere Themenbereiche des Reiserechts in großem Umfang abgedeckt. So finden sich zwei Entscheidungen zu den Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters iZm der Änderung des Abflugorts und der Flugzeiten, zwei Erkenntnisse zur Abgrenzung zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler, zwei zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden, für das der Reiseveranstalter bekanntlich nicht einzustehen hat, zwei zur Fluggastrechte-Verordnung VO (EG) Nr. 261/2004 und zum Montrealer Übereinkommen sowie vier Entscheidungen mit Ausführungen zu Fragen des Kostenrechts.

