Die vorliegende zehnte Ergänzungslieferung beschäftigt sich mit reiserechtlichen Erkenntnissen des HG Wien, und zwar der Senate 1 R und 60 R. Abgesehen von Ausführungen zu den verschiedenen Arten von Reisemängeln finden sich in den Entscheidungen der aktuellen Ergänzungslieferung erneut Aussagen zum Ersatz entgangener Urlaubsfreude. Darüber hinaus hat sich eine erste Entscheidung mit der rechtlichen Bedeutung der „Wiener Liste zur Reisepreisminderung“ beschäftigt. Schon an dieser Stelle soll überdies auf die Aussagen der Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Gastwirtehaftung auf den Reiseveranstalter, zu den Aufklärungspflichten des Reiseveranstalters sowie zur Reiseversicherung hingewiesen werden.

