Für mich als Präsidenten des Handelsgerichts Wien ist es eine große Freude, dass die Leistungen dieses Gerichts im Bereich der Rechtsmitteltätigkeit durch eine eigene Publikation anerkannt werden. Gerade in der heutigen Zeit, in der richterliche Arbeit immer mehr nach formalen Kriterien beurteilt wird, ist es sehr zu begrüßen, dass auch die Inhalte und Ergebnisse dieser Arbeit allgemein zugänglich gemacht werden. Weiters wird damit die durch die Spezialisierung ermöglichte intensive Befassung mit den einschlägigen Materien eindrucksvoll unterstrichen. Sie zeigt auch auf, dass wegen der Beschränkung der Rechtsmittelmöglichkeiten ganze Rechtsgebiete, wie etwa das Reiserecht, kaum an das Höchstgericht herangetragen werden, sodass dem Gerichtshof hier auch eine gewisse Leitfunktion zukommt.

