Problem: | Amtswegige Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit; Neuerungsverbot |
Normen: | FBG: § 18, § 40; AußStrG: § 49 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 02. 2015, 28 R 406/14b |
Leitsatz
1. Im Verfahren zur Amtslöschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 40 FBG reicht eine einzige Aufforderung zur Äußerung aus.

