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28 R 239/11i

12. LfgNovember 2012

Problem:

Löschung einer Personengesellschaft

Normen:

FBG: § 10, § 21, § 24; UGB: § 30

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

21. 02. 2012, 28 R 239/11i

Leitsatz

1. Von einem Erlöschen einer eingetragenen Firma im Sinn des § 30 Abs 2 UGB ist bei endgültiger und dauernder Einstellung des Geschäftsbetriebs auszugehen.

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