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28 R 167/08x

9. LfgDezember 2010

Problem:

Löschung einer GmbH bei „nicht vermögensrechtlichem Abwicklungsbedarf“

Normen:

FBG: § 15, § 18; GmbHG: §§ 89 ff, § 93

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

03. 12. 2008, 28 R 167/08x

Leitsatz

1. Bei einer beantragten Löschung einer GmbH hat das Firmenbuchgericht ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte die allfällige Anhängigkeit von Aktivprozessen nicht zu prüfen.

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