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28 R 68/05h

8. LfgDezember 2009

Problem:

„Einziehung“ von Geschäftsanteilen; Vererblichkeit von Geschäftsanteilen; Zuwachs von Geschäftsanteilen

Normen:

GmbHG: § 76, § 81, § 82; HGB: § 13a; JN: § 120; UGB: § 13

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

17. 05. 2005, 28 R 68/05h

Leitsatz

1. Da ein Gesellschaftsvertrag eine untrennbare Einheit bildet, ist eine Eintragung allein von mangelfreien Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags nicht zulässig.

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