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28 R 311/02i

4. LfgApril 2004

Problem:

Zustellung von Verbesserungsaufträgen im Zwangsstrafenverfahren

Normen:

AußStrG: § 2; FBG: § 15, § 17; GmbHG: §§ 89 ff; HGB: §§ 277 ff, § 283; ZustellG: § 7

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

29. 04. 2003, 28 R 311/02i

Leitsatz

1. Verbesserungsaufträge betreffend die nicht ordnungsgemäße Vorlage von Jahresabschlüssen sind nicht bloß an die Gesellschaft, sondern jedenfalls an die Geschäftsführer oder Liquidatoren zu richten.

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