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28 R 127/02f

4. LfgApril 2004

Problem:

Amtslöschung wegen Nichtvorlage von Jahresabschlüssen

Normen:

AußStrG: § 2, § 9, § 10; FBG: § 15, § 18, § 40; HGB: §§ 277 ff

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs durch OGH 20. 02. 2003, 6 Ob 23/03f, abgedruckt im Teil VIII. der Sammlung, zurückgewiesen

Datum, Geschäftszahl:

10. 12. 2002, 28 R 127/02f

Leitsatz

1. Das Vorhandensein von Gesellschaftsvermögen ist nur bei Anwendung des § 40 Abs 1 Satz 1 FBG vom Firmenbuchgericht amtswegig zu prüfen.

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