Problem: | Auflösung der Privatstiftung; Prüfpflicht |
Normen: | AußStrG: § 2; FBG: § 15; PSG: § 34, § 35 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 06. 2000, 28 R 239/99v |
Leitsatz
1. Das Firmenbuchgericht hat den Antrag auf Eintragung der Auflösung der Privatstiftung im Rahmen seiner materiellen Prüfpflicht vorerst nur darauf hin zu untersuchen, ob vom Stiftungsvorstand ein einstimmiger Auflösungsbeschluss gefasst wurde.

