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28 R 87/99s

1. LfgJuni 2001

Problem:

Rechtsfolgen der Beseitigung eines Überweisungsbeschlusses

Normen:

JN: § 40a, § 44; ZPO: § 230a, § 261

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig

Datum, Geschäftszahl:

29. 11. 1999, 28 R 87/99s

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