Problem: | Keine Löschung des im Insolvenzverfahrens gefassten Fortsetzungsbeschlusses |
Normen: | AO: § 6b; FBG: § 3, § 31; KO: § 77a |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 03. 2003, 6 R 54/03h |
Leitsatz
1. Die §§ 77a KO und 6b AO enthalten eine abschließende Aufzählung der nach der KO und der AO im Firmenbuch vorzunehmenden Eintragungen.

