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6 R 54/03h

4. LfgApril 2004

Problem:

Keine Löschung des im Insolvenzverfahrens gefassten Fortsetzungsbeschlusses

Normen:

AO: § 6b; FBG: § 3, § 31; KO: § 77a

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

20. 03. 2003, 6 R 54/03h

Leitsatz

1. Die §§ 77a KO und 6b AO enthalten eine abschließende Aufzählung der nach der KO und der AO im Firmenbuch vorzunehmenden Eintragungen.

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