Problem: | Titel als Firmenbestandteil; Geschäftszweig; Unternehmensgegenstand |
Normen: | FBG: § 3; GmbHG: § 5, § 51 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 27. 08. 2001, 6 R 114/01d |
Leitsatz
Ein Antrag auf Eintragung der Änderung des Unternehmensgegenstandes ist abzuweisen, weil eine derartige Eintragung im FBG nicht vorgesehen ist.

