Problem: | Verfahrensverbindung bei identen Eintragungsbegehren |
Normen: | AußStrG: § 12; FBG: § 15; ZPO: § 411 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 02. 11. 2016, 4 R 150/16k |
Leitsatz
1. Wird zwei Mal die Eintragung derselben Änderung im Stande der Gesellschafter auf Grundlage identer Urkunden begehrt, dann liegt selbst dann derselbe Verfahrensgegenstand vor, wenn am neuen Antrag ein anderer Geschäftsführer beteiligt ist.

