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6 Ob 160/16x (Verfahrens- und Kostenrecht)

20. LfgSeptember 2018

Problem:

Entlohnung des Nachtragsliquidators; Rechtsmittelausschluss; Kollisionskurator

Normen:

AußStrG: § 5, § 62; FBG: § 40

Gericht:

OGH

Datum, Geschäftszahl:

27. 09. 2016, 6 Ob 160/16x

 Leitsatz

1. Ein Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung über die Kosten des Nachtragsliquidators ist gemäß § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG absolut unzulässig.

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