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6 Ob 49/07k

11. LfgFebruar 2012

Verfahrens- und Kostenrecht

Problem:

Änderung der Stiftungsurkunde; Rechtsmittellegitimation; Unvereinbarkeit von Organmitgliedschaften; zustimmungspflichtige Geschäfte

Normen:

PSG: § 3, § 14 aF, § 23 aF, § 25, § 33

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

13. 03. 2008, 6 Ob 49/07k

Leitsatz

1. Da die Änderung der Stiftungsurkunde durch den Vorstand der Privatstiftung als deren Vertreter zur Eintragung anzumelden ist, kommt der Privatstiftung selbst die Rechtsmittellegitimation gegen die Ablehnung des Eintragungsantrags zu.

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