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1 Ob 190/01z

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Kapitalerhöhung; Stimmrechtsausschluss

Normen:

ABGB: § 914; GmbHG: § 4, § 38, § 39, § 41, § 42, § 50, § 52

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

25. 09. 2001, 1 Ob 190/01z

Leitsatz

Offen bleibt, ob eine einstweilige Verfügung gemäß § 42 Abs 4 GmbHG nur bei einem der Gesellschaft, nicht aber bei einem nur den Gesellschaftern drohenden unwiederbringlichen Nachteil erlassen werden kann.

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