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6 R 165/02f, 6 R 166/02b

4. LfgApril 2004

Problem:

Gläubigerschutz bei Betriebsübertragung

Normen:

ABGB: § 1409; FBG: § 3; HGB: § 25; SpaltG: § 3

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

13. 03. 2003, 6 R 165/02f, 6 R 166/02b

Leitsatz

1. Bei Eintragungen nach § 3 Z 15 FBG ist der Gläubigerschutz durch das Firmenbuchgericht insoweit wahrzunehmen, als ein Verstoß gegen zwingende handelsrechtliche Gläubigerschutzvorschriften vorliegt.

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