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4 R 197/00y

1. LfgJuni 2001

Problem:

Buchwertfortführung bei Einbringung; Vorlage des Jahresabschlusses oder einer Zwischenbilanz des Einbringenden

Normen:

FBG: § 3; HGB: § 193, § 202; UmgrStG: Art III, §§ 12 ff

Gericht:

OLG Graz, nicht rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs eingebracht

Datum, Geschäftszahl:

16. 11. 2000, 4 R 197/00y

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