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28 R 85/03f

4. LfgApril 2004

Problem:

Amtslöschung wegen Nichtvorlage von Jahresabschlüssen

Normen:

FBG: § 40; HGB: §§ 277 ff

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 04. 2003, 28 R 85/03f

Leitsatz

1. Das offenkundige Vorhandensein von Vermögen im Sinn des § 40 Abs 1 letzter Satz FBG setzt nach allgemeinen Grundsätzen voraus, dass das Vorhandensein von Gesellschaftsvermögen allgemeinkundig oder gerichtskundig ist.

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