Problem: | Bemessung der zweiten Zwangsstrafe; Ankündigung der Veröffentlichung |
Normen: | AußStrG: § 9; HGB: § 10, §§ 277 ff, § 283; ZPO: § 93 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 04. 2003, 28 R 40/03p |
Leitsatz
1. Eine volle Ausschöpfung des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens schon bei der zweiten Verhängung einer Zwangsstrafe ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt.

