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28 R 120/00y, 28 R 121/00w

1. LfgJuni 2001

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses; Zwangsstrafe gegen ein erst in nachfolgenden Geschäftsjahren bestelltes Vorstandsmitglied; Bemessung der Höhe der Zwangsstrafe

Normen:

EMRK: Art 6; FBG: § 24; HGB: §§ 277 ff, § 283; 7. ZProtEMRK: Art 4

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

29. 03. 2001, 28 R 120/00y, 28 R 121/00w

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