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3 R 9/18z (Rechnungslegungsrecht)

20. LfgSeptember 2018

Problem:

Offenlegungspflicht bei Wechsel der Komplementärgesellschaft einer GmbH & Co KG

Normen:

UGB: § 283

Gericht:

OLG Innsbruck

Datum, Geschäftszahl:

07. 02. 2018, 3 R 9/18z

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