Rechnungslegungsrecht
Problem: | Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen |
Normen: | AußStrG: § 46; UGB: § 277, § 283 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 06. 2009, 4 R 82/09z |
Leitsatz
1. Die Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform statt in elektronischer Form ohne gleichzeitige Bekanntgabe der Umsatzerlöse bildet keinen die Aufnahme des Jahresabschlusses in die Urkundensammlung hindernden Form- oder Inhaltsmangel, welcher durch Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen wahrzunehmen wäre.

