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4 R 18/00z

1. LfgJuni 2001

Problem:

Offenlegung bei kleiner GmbH

Normen:

FBG: § 24; 1. Formblatt-VO; 2. Formblatt-VO; HGB: §§ 277 ff, § 278, § 283

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen

Datum, Geschäftszahl:

28. 01. 2000, 4 R 18/00z

Leitsatz

Eine Offenlegung ist nur dann gesetzeskonform, sofern derselbe Text in derselben Gliederung wie in den von der Formblatt-VO vorgeschriebenen Formblättern verwendet wird.

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