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6 Ob 304/00z

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses; Veröffentlichung des Strafbeschlusses

Normen:

DSG: § 1; EG: Art 234; HGB: § 10, § 282, § 283; FBG: § 24; RL 68/151/EWG ; RL 78/660/EWG

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 10. 2001, 6 Ob 304/00z

Leitsatz

1. § 283 HGB ist als lex specialis zu § 24 FBG die allein maßgebliche Rechtsvorschrift für die Verhängung von Zwangsstrafen wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses.

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