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6 Ob 100/00z

1. LfgJuni 2001

Problem:

Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Verhängung von Zwangsstrafen über ATS 2.000,-

Normen:

FBG: § 24; HGB: §§ 277 ff, § 283; RPflG: § 2, § 16, § 22

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 06. 2000, 6 Ob 100/00z

Leitsatz

1. Die Verhängung von Zwangsstrafen nach § 24 FBG iVm § 283 HGB fällt auch dann in die Kompetenz des Rechtspflegers, wenn die Zwangsstrafe ATS 2.000,- übersteigt.

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