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28 R 22/03s

5. LfgDezember 2004

Problem:

Auskunftsanspruch eines ehemaligen Begünstigten

Normen:

PSG: § 5, § 30

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

07. 04. 2003, 28 R 22/03s

Leitsatz

1. Wird der Begünstigte durch die Stiftungsurkunde als solcher bezeichnet, endet die dadurch begründete Begünstigtenstellung mit Wirkung der Änderung der Stiftungserklärung, in der die Begünstigtenstellung dieser Person nicht mehr vorgesehen ist.

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