Problem: | Auskunftsanspruch eines ehemaligen Begünstigten |
Normen: | PSG: § 5, § 30 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 04. 2003, 28 R 22/03s |
Leitsatz
1. Wird der Begünstigte durch die Stiftungsurkunde als solcher bezeichnet, endet die dadurch begründete Begünstigtenstellung mit Wirkung der Änderung der Stiftungserklärung, in der die Begünstigtenstellung dieser Person nicht mehr vorgesehen ist.

