Problem: | Anordnung einer Sonderprüfung; Beirat |
Normen: | PSG: § 14, § 21, § 31 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 08. 2014, 6 Ob 105/14f |
Leitsatz
1. Ein Beirat darf aufsichtsratsähnlich oder aufsichtsratsgleich sein.
2. Auf einen solchen Beirat kommt eine analoge Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen über den Aufsichtsrat in Frage.

