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6 Ob 72/11y

14. LfgJuni 2015

Problem:

Widerrufsvorbehalt

Normen:

PSG: § 33, § 34

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 06. 2011, 6 Ob 72/11y

Leitsatz

1. Die nachträgliche Aufnahme eines Widerrufsvorbehalts in die Stiftungsurkunde ist nicht zulässig.

2. Ein Widerrufsvorbehalt muss daher im Rahmen der Errichtung der Stiftungsurkunde oder spätestens bei Änderung der Stiftungsurkunde vor Entstehen der Privatstiftung aufgenommen werden.

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