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6 Ob 45/04t

5. LfgDezember 2004

Problem:

Privatstiftung von Todes wegen

Normen:

PSG: § 7, § 8, § 9, § 39

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

29. 04. 2004, 6 Ob 45/04t

Leitsatz

1. Eine letztwillige Stiftungserklärung muss die Formerfordernisse einer letztwilligen Anordnung erfüllen, vom Erblasser in Form eines Notariatsaktes errichtet werden und die nach § 9 PSG gebotenen und zulässigen Inhalte aufweisen.

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