Problem: | Privatstiftung von Todes wegen |
Normen: | PSG: § 7, § 8, § 9, § 39 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 04. 2004, 6 Ob 45/04t |
Leitsatz
1. Eine letztwillige Stiftungserklärung muss die Formerfordernisse einer letztwilligen Anordnung erfüllen, vom Erblasser in Form eines Notariatsaktes errichtet werden und die nach § 9 PSG gebotenen und zulässigen Inhalte aufweisen.

