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6 Ob 106/03m

5. LfgDezember 2004

Problem:

Widerruf der Privatstiftung durch den Sachwalter des Stifters

Normen:

ABGB: § 273, § 568; PSG: § 3, § 34, § 35

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

11. 09. 2003, 6 Ob 106/03m

Leitsatz

1. Das Recht des Stifters auf Widerruf der Privatstiftung ist zwar ein unübertragbares, aber kein höchstpersönliches Recht, sodass es durch den gesetzlichen Vertreter des Stifters ausgeübt werden kann.

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